Immobilienbewertung

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite



Gutachterservice

Ein Gutachter gibt Klarheit über den Wert (Kaufpreis/Mietwert/Pachtwert) einer Immobilie!
Folglich wird bei der Erstellung von Gutachten eine weisungsfreie, unabhängige, gewissenhafte u. unparteiische Aufgabenerfüllung zugesichert. Informationen, die ich im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens erhalte, unterliegen der Schweigepflicht und werden nur dem Auftraggeber zugänglich gemacht.

Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertermittlung) wird häufig benötigt bei Scheidungen, Enteignungen, Erbauseinandersetzungen, Kauf-/Verkaufs-verhandlungen, Entschädigungen sowie bei der Bewertung von Renditeimmobilien und für die Feststellung der Steuerlast von Immobilienvermögen bei den Finanzbehörden, wofür ich aufgrund der Zertifizierung DIAZert (DIN EN ISO/IEC 17024) zugelassen bin.

Immer häufiger erstellen wir auch Gutachten im Zusammenhang mit der Immobilien- und Immobilienteilverrentung. Über die Möglichkeiten der Immobilienverrentung informieren wir Sie gern!

Bei der Erstellung eines Bauschadensgutachtens wird der Schaden dokumentiert, die Ursache ausgeforscht und bei Bedarf der Wert der Schadensbeseitigungskosten ermittelt.

Es muss nicht immer ein Gutachten sein! Auch für die Beurteilung z.B. eines Bau-/Wasserschadens vor Ort stehe ich Ihnen in der Region Melle, Osnabrück, Bielefeld, Herford, Bünde, Rödinghausen, Gütersloh, Bad Oeynhausen, oder Bad Essen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Fremdgutachten unterziehen wir für Sie gern einer Plausibilitätsprüfung.

Kurzgutachten für Käufer/Verkäufer

Ein guter Stand bei Preisverhandlungen! Bei der Wertbeurteilung der eigenen Immobilie liegt man leicht daneben. Fordert der Interessierte ein deutlich günstigeres Angebot, weiß der Verkäufer durch das Kurzgutachten des Immobiliengutachters, wo die preisliche Untergrenze liegt und kann so überzogenen Forderungen den Wind aus den Segeln nehmen. Ein weiterer Vorteil für den Verkäufer.

Bei einem Verkauf/Kauf der Immobilie und bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen z. B. Verteilung des Immobilienvermögens an die Erben oder einer einvernehmlichen Scheidungsregelung bei Immobilienvermögen und auch im Zusammenhang mit Betreuervereinbarungen durch das Vormundschaftsgericht reicht in vielen Fällen ein kostengünstigeres Kurzgutachten aus, welches in Bezug auf den Immobilienwert das gleiche Ergebnis ausweist wie ein vollständiges Gutachten, nur die Dokumentation ist nicht so ausführlich.

Bei der Hauskaufberatung wird die Immobilie - nach Sichtung der vorgelegten Objektunterlagen - nach Mängeln und Bauschäden untersucht (Inaugenscheinnahme) um unliebsamen kostenintensiven Überraschungen vorzubeugen, und den Wert des Hauses überschlägig beurteilen zu können. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Zusammenhang auch einige Tipps, auf was beim Immobilienkauf noch zu achten ist.

Für Fragen zu den Kosten unserer Tätigkeit stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

WIE WIR ARBEITEN

Das ist mit ein paar Worten erklärt! Diskret, objektiv, genau u. termingerecht.

 

 

 


IHRE VORTEILE

Eine professionell ausgearbeitete Expertise für die nächsten Verhandlungen mit Vertragspartnern, Behörden, Banken, Kaufinteressenten, Mietern oder als Vorlage für zukünftige Vermögensauseinandersetzungen im privaten oder geschäftlichen Umfeld.

 

 

 

 

 

Wertermittlung

von Grundstücken, Mieten und Pachten sowie Schäden an Gebäuden


Zur Wertermittlung einer Immobilie sind die Kenntnisse über spezielle Lagemerkmale, der Instandhaltungszustand, die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücksteilflächen, sowie mögliche An-/Um- und Ausbaumöglichkeiten zu berücksichtigen. Hinzu kommen eventuell privatrechtlich getroffene Vereinbarungen mit Nachbarn oder Mitbewohnern die zu erheblichen Wertveränderungen führen können. Auch die Einbeziehung der Nutzungsmöglichkeit von erneuerbaren Energien im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen kann zu Wertveränderungen führen. Eine Analyse aller wertbildenden Faktoren ist für uns kein Problem.

Mieten

Häufig weichen die in Mietverträgen privat vereinbarten Mieten von aktuellen Marktmieten ab, weil z. B. bestehende Verträge nicht fortlaufend angepasst werden bzw. Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie vom Vermieter vernachlässigt werden oder Mängel am Mietobjekt zu berechtigten Mietminderungen führen können. Auch gesetzliche Anpassungsbeschränkungen (z. B. Mietpreisbremse) führen in einigen Fällen zu nicht mehr aktuellen marktüblichen Mieten. Bei gewerblichen Mietvereinbarungen werden die Mieten bzw. Mietanpassungen in der Regel frei vereinbart.

Zweck der Wertermittlung:

Pachten

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit, mit der Möglichkeit, Erträge zu erwirtschaften. So kann im Pachtvertrag als Gegenleistung nicht nur (wie im Mietvertrag) ein fester monatlicher Betrag vereinbart werden, sondern auch Zahlungen in Abhängigkeit vom Umsatz oder Ertrag. Traditionell finden Pachtverträge in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auch bei kompletten Unternehmen Anwendung. Typisch ist auch die Verpachtung von privaten Grundstücken u. gewerblichen Flächen zur Bebauung.

Zweck der Wertermittlung:

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